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Das Betreuungsgeld und die Wahlfreiheit

Das Betreuungsgeld wurde gekippt. Heute entschied das Bundesverfassungsgericht, die “Herdprämie” sei verfassungswidrig. Doch halt!

Nein, nicht das Betreuungsgeld selbst ist verfassungswirdrig, sondern das entsprechende Gesetz verstößt formal gegen das Grundgesetz. Der Bund hätte die “Herdprämie” schlicht nicht einführen dürfen. Das sei Ländersache. “Wegen der fehlenden Zuständigkeit des Bundes hat sich der Senat nicht mehr mit der materiellen Frage befasst, ob ein Betreuungsgeld mit den Grundrechten vereinbar wäre”, sagte Gerichtsvizepräsident Kirchhof. (Quelle: Spiegel Online)

Auch ok, denkt sich der Seehofer, und plant ein bayrisches Betreuungsgeld für sein fortschrittliches und zukunfstweisendes Bundesland jenseits des Weißwurstäquators.

Jetzt hat also heute eigentlich das Verfassungsgericht überhaupt nicht gesagt, ob das Betreeungsgeld selbst verfassungskonform wäre, aber die Debatte um die schicke Prämie kocht auf allen Kanälen wieder hoch. Und in mir kocht es auch.

Diese ganzen Kommentare rund um das Schlagwort Wahlfreiheit, lösen bei mir leichte Aggressionen aus.

Was bedeutet Wahlfreiheit?

Meine naive These wäre, dass Wahlfreiheit bedeuten würde, dass ich als Mutter bzw wir als Familie die freie Wahl hätten. Diese Freiheit, ein Lebensmodell für seinen Familienalltag wählen zu können, wäre wünschenswert. Das bezieht sich nicht nur auf finanzielle Aspekte, sondern auch auf gesellschaftliche Anerkennung des eigenen Modells (klingelt das was, liebe CSU?). Aber bleiben wir hier mal bei den Finanzen der Familie, denn das legt der Name Betreuungsgeld ja schon nahe und ich will mich nicht ins Unendliche verzetteln.

Wahlfreiheit würde bedeuten, dass eine Familie die freie Wahl hätte, ob ein Elternteil oder beide berufstätig sein wollen ohne deswegen finanzielle Nachtteile erleiden zu müssen. Wahlfreiheit wäre, wenn beide Eltern eines 18 Monate alten Kleinkindes arbeiten gehen könnten, wenn sie das denn wollten. Wenn beide Elternteile die Chance auf Elternzeit, Teilzeit und somit Zeit für ihre Kinder hätten. Wahlfreiheit wäre, wenn ihre Entscheidung nicht finanziell bestraft würde.

Betreuungsgeld bedeutet das Gegenteil von Wahlfreiheit. Es bestrafte alle, die ihre Kinder nicht bis zum 36. Lebensmonat zu Hause betreuten. Wer das aber tat und entsprechend entweder nicht arbeiten ging, der bekam dafür monatlich eine Belohnung in Höhe von 150 € ausgezahlt. Und da hört die finanzielle Bestrafung für berufstätige Eltern noch lange nicht auf.

Wenn ich als Mutter einjähriger Zwillinge arbeiten gehen möchte, dann

  • muss ich den Elternbeitrag für die Betreuung meiner Kinder zahlen. Dabei sind die Unterschiede regional sehr groß. Hier bei uns in Schwerte bedeutet das für eine Familie mit durchschnittlichem Jahreseinkommen von ca 38.000 € bei einer mittleren Betreuungszeit von wöchentlich 35 Stunden 113 € für das erste Kind, das zweite ist in NRW beitragsfrei. Es können aber auch problemlos weit über 400 € anfallen, wenn ein oder beide Elternteile besser verdienen und Vollzeit arbeiten möchten.
  • fallen 110 € (2 * 55 €) für die Verpflegung meiner Kinder in der KiTa an.
  • bekomme ich kein Betreuungsgeld in Höhe von 300 € (2 * 150 €) monatlich.

Dieses Beispiel liegt mir sehr nahe, denn dazu hatte ich mich letzten Sommer entschieden. 😉 In meinem Fall bedeutete das aber auch noch, dass ich mich wieder selbst krankenversichern musste, denn ich bin selbstständig. Je nach Einkommen sind das zusätzliche Kosten zwischen 308 € und rund 640 € monatlich. Dazu kommen weitere Betriebsausgaben und wie bei nicht-selbstständigen auch Fahrtkosten etc. Aber auch ohne Selbstständigkeit:

Es fallen schnell über 500 € Kosten allein dafür an, dass Mutti arbeiten gehen möchte. Das Geld muss Mutti erst einmal verdienen!

Wo bleibt die Wahlfreiheit?

Aus finanzieller Sicht gäbe erst dann Wahlfreiheit, wenn ich meine Kinder kostenlos betreuen lassen könnte.

Wir haben bisher übrigens keinen KiTa-Platz bekommen, obwohl wir uns sehr darum bemüht haben. Unsere Zwillinge gehen weiterhin zur Tagesmutter, denn auch mit dem dritten Kind, will ich nicht auf meine Berufstätigkeit verzichten.

Ausreichend KiTa-Plätze gibt es hier vor Ort nämlich auch nicht. Eine Wahlfreiheit, wo und wie ich meine Kinder betreuen lasse, habe ich nur sehr eingeschränkt.

Am Ende leiden unter dieser völlig verdrehten deutschen Familienpolitik übrigens alle: Die Kinder, die Eltern und die Gesellschaft, die ihre ganzen anstehenden Probleme nur lösen kann, wenn sie starke Familien hat.

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